Tollwuttiter: Kommt es auf den Impfstoff an?


Ob ein Hund den für manche Länder geforderten Tollwutimpftiter erreicht, hängt nicht nur von der Zahl der Impfungen, sondern auch vom verwendeten Impfstoff ab. Das ergibt sich aus Titermessungen am Schweizer Rabies Center in Bern. Von 214 Hunden, die nur eine einzige Impfung mit Rabdomun erhalten hatten, verfehlten 18,2 Prozent den geforderten Wert von 0,5 Internationalen Einheiten (I. E.). Bei Nobivac Rabies waren es 11 Prozent (von 390 Hunden), bei Defensor 3 (Pfizer-Produkt, in Deutschland nicht unter diesem Namen am Markt) waren es 6,7 Prozent (von 210 Hunden) und bei Rabisin nur 1,5 Prozent (von 266 Hunden).

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diejenigen Impfstoffe, die hier schlechter abgeschnitten haben, schlechter schützen. Erstens ist der Titerwert von 0,5 I. E. sowieso willkürlich gewählt, er enthält eine beträchtliche Sicherheitsmarge. Laut dem Wissenschaftler Michel Aubert sind geimpfte Hunde bereits bei einem Titer von 0,2 I. E. geschützt. Zweitens basiert der Schutz gegen eine Tollwutinfektion nicht nur auf den Impfantikörpern, sondern auch auf der zellvermittelten Immunität.

Eine mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Erfolgsquoten je nach Impfstoff ist laut den Autoren, dass die jeweils enthaltenen Impfvirusstämme mehr oder weniger eng verwandt sind mit dem Challengevirusstamm, der im Labor beim Test auf neutralisierende Antikörper verwendet wird. US-Wissenschaftler hatten an Humanimpfstoffen gegen Tollwut gezeigt, dass höhere Titer gemessen werden, wenn der verwendete Challengevirusstamm mit dem Impfvirusstamm eng verwandt ist. Anders gesagt: Wird ein heterologer Virusstamm beim Test verwendet, kommen niedrigere Titer heraus als bei einem homologen Stamm.

Wie andere Autoren in ähnlichen Studien empfehlen die Schweizer Wissenschaftler, Hunde zweimal hintereinander impfen zu lassen, um den für einige Reiseländer geforderten Titerwert zu erreichen. Das gilt vor allem für Schweden und Norwegen, weil diese Länder für die Einreise einen mindestens viermonatigen Abstand zwischen Impfung und Blutabnahme für den Titertest verlangen. Je länger der Abstand zwischen Impfung und Blutabnahme beim erstgeimpften Tier, desto höher das Risiko, dass der Mindestwert nicht erreicht wird.

Allerdings verpufft auch der Effekt der Doppelimpfung ziemlich schnell. Hunde, die wie empfohlen zweimal im Abstand von höchstens 30 Tagen geimpft worden waren, hatten fünf bis sechs Monate danach die gleiche Misserfolgsquote wie die nur einmal geimpften. Wer also wegen einer Reise nach Schweden oder Norwegen mit Hund den Mindesttiternachweis braucht, sollte vorsorglich zweimal impfen lassen und für die Blutabnahme die vier Monate Wartefrist nicht überschreiten. Über einen längeren Zeitraum ausreichend wurden die Titer laut der Schweizer Studie erst dann, wenn zwischen der ersten und zweiten Impfung ein Abstand von mindestens einem Jahr lag. Die dauerhaftesten Titer ergaben sich, wenn die Hunde mehr als zwei Tollwutimpfungen erhalten hatten.

Kleine Hunderassen sowie Katzen hatten auch in dieser Untersuchung ein deutlich geringeres Risiko, den geforderten Impftiterwert zu verfehlen: Je geringer das Körpergewicht, desto höher der Titer nach Tollwutimpfung.

Ob sich die unterschiedlichen Titerergebnisse je nach Impfstoff auf andere Länder, etwa auf Deutschland, übertragen lassen, ist fraglich. Denn es ist möglich, dass in den hiesigen Laboren, die Tollwuttitermessungen machen, andere Challengevirusstämme verwendet werden als in dem Berner Labor. Damit könnte der Vorteil der engen Verwandtschaft eines bestimmten Impfvirusstamms zum Teststamm entfallen.

(Nähere Angaben zur Schweizer Studie auf Anfrage.)

PS: Der Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpftiters für die EU-Länder Großbritannien, Irland, Schweden und Malta ist nur noch bis zum 31. 12. 2011 erforderlich. Danach gelten für die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen dieselben Vorschriften wie für die anderen EU-Länder: also EU-Heimtierpass, gültige Tollwutimpfung, Identifikation des Tiers (Transponderchip). Abweichend davon kann es allerdings besondere Vorschriften zur Fuchsbandwurmbekämpfung geben. Näheres siehe:
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html

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