Eine Haustierimpfung als Losgewinn – ist das eine gute Idee? Eine Tierarztpraxis hat für eine Adventskalender-Aktion im Raum Gießen eine Impfung für Hund oder Katze gestiftet.
Abgesehen von der medizinischen Fragwürdigkeit
– Stichwort Über-Impfung der Haustiere –
ist das auch wettbewerbsrechtlich bedenklich. Tierärzte unterliegen, wie andere Angehörige von Heilberufen, dem Heilmittelwerbegesetz, und das untersagt in § 11 den Heilberuflern u. a. die Werbung „mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist“.