Dispensierrecht für Tierärzte – Abschaffung sinnvoll?

Dispensierrecht heißt: Tierärzte dürfen Arzneimittel selbst einkaufen und an Tierhalter abgeben. Damit sind sie rechtlich anders gestellt als Humanärzte, die Medikamente nur in Ausnahmen direkt abgeben dürfen; die Patienten holen sich ihr Medikament mit Rezept in der Apotheke. 

Die Aufschläge auf den Einkaufspreis, die Tierärzte erheben dürfen, sind per Gesetz geregelt (bestimmte Prozentsätze je nach Höhe des Einkaufspreises). Tierhalter können natürlich nicht kontrollieren, ob das immer korrekt geschieht. Bei Antiparasitika (zB Spot-on-Flohmittel) ist es nicht ungewöhnlich, dass man sie in der Apotheke günstiger bekommt als beim Tierarzt. Die meisten Veterinärarzneimittel sind aber ohnehin im Apothekenhandel gar nicht erhältlich, sie werden nur über besondere Vertriebskanäle an Veterinäre verkauft.

Antibiotika werden in großem Stil in der Massentierhaltung eingesetzt, was die Bildung von Resistenzen bei den Krankheitskeimen fördert. Das hat zur Folge, dass viele Antibiotika, die auch in der Humanmedizin verwendet werden, nicht mehr wirksam sind. Anfang dieses Jahres ist das wieder einmal bestätigt worden durch Untersuchungen des BUND. Wie kommt die Massentierhaltungsbranche an die vielen Antibiotika? Durch Tierärzte, die ihnen das Zeug in Großgebinden verkaufen und damit einen guten Schnitt machen. Kleintierpraxen dürften an solchen Geschäften kaum je beteiligt sein.

Der BUND und andere Organisationen fordern nun, das Dispensierrecht für Tierärzte generell aufzuheben, auch die Bundeslandwirtschaftsministerin hat entsprechende Ankündigungen gemacht. Die Tierarztverbände wehren sich vehement dagegen, schließlich trägt der Arzneimittelverkauf zu Umsatz und Ertrag der Praxen bei. 

Wird es zur Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte kommen? Und wäre das sinnvoll?

1. Zur Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte wird es vermutlich NICHT kommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat – wie auch ihre Vorgänger – noch nie etwas unternommen, das der industriellen Landwirtschaft und der Massentierhaltung wirklich Schranken gesetzt hätte. Ob es ums Tierwohl geht, um Umweltschäden oder um Usancen, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, beispielsweise die maßlose Anwendung von Antibiotika. Wie immer dürfte es sich um bloße PR- und Pseudo-Aktivität handeln, die eingestellt wird, sobald die öffentliche Aufmerksamkeit nachlässt. Wenn Ankündigungsministerin Aigner irgendetwas herumposaunt, kann man die Ohren getrost auf Durchzug stellen – es wird garantiert nichts geschehen, was die Geschäfte der Großagrarier, der Lebensmittelkonzerne etc. pp. stören könnte.

2. Die Kontrolle der Antibiotika-Verwendung in der Massentierhaltung könnte auch mit anderen Mitteln bewerkstelligt werden, etwa durch engmaschige Überprüfung, vom Produzenten oder Importeur der Antibiotika über den Pharmagroßhandel bis zum Endabnehmer, also dem Veterinär. Auf jeder Stufe müsste Rechenschaft darüber abgelegt werden, wohin die AB-Mengen gegangen sind. Und das müsste überwacht werden – nicht durch Aktenstudium, sondern durch unangekündigte Besuche der Kontrolleure.

3. Die Abschaffung des Dispensierrechts der Tierärzte hätte Vorteile für Kleintierhalter, freilich keine wirtschaftlichen. Aber darum sollte es primär auch nicht gehen. Es ist leider die Regel, dass Tierhalter, deren Tiere ein Medikament oder eine Impfung erhalten, Beipackzettel nicht zu sehen bekommen. Das würde sich ändern, wenn die Tierhalter die Arzneimittel mit Rezept in der Apotheke erwerben würden. Zudem könnte sich bei den Tierärzten der wirtschaftliche Anreiz zu unnötig häufigen Impfungen verringern, wenn sie an den Impfstoffen selbst nichts mehr verdienen.

4. Unterm Strich aber hätten Tierhalter keine entscheidenden Vorteile durch die Abschaffung des Dispensierrechts. Informationen über die angewendeten Mittel (Beipackzettel u. ä.) sollte man direkt von den Tierärzten verlangen. (Gute Tierärzte tun das von sich aus.) Stellen Tierärzte sich quer, sollte man sich überlegen, warum – Selbstherrlichkeit, Bequemlichkeit? – und ggf. Konsequenzen ziehen. Außerdem gibt es ja das Internet.

Alles in allem sollten Tierärzte das Dispensierrecht behalten. Aber es ist unseres Erachtens sowieso nicht ernsthaft in Gefahr. Käme es anders, wäre das erstaunlich. Im Bundeslandwirtschaftsministerium haben Profitinteressen immer Vorrang vor Verbraucherschutz und Tierschutz.

PS: Hier noch ein Link zu einem Bericht, der das Elend der deutschen Massentierhaltung und den entsetzlichen Umgang mit den lebenden, fühlenden Geschöpfen beschreibt. Alles legal, und wenn es nach Ministerin Aigner geht, werden wir noch viel mehr von diesen Betrieben und noch mehr „Tierproduktion“ haben:  

http://www.zeit.de/2012/09/Fleisch-Maesten/komplettansicht

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