Es bewegt sich was in Minnesota

Im vergangenen Jahr wurde hier berichtet, wie Tierhalter im US-Bundesstaat Minnesota systematisch hinters Licht geführt werden. Tierärzte tragen bei der Tollwutimpfung gern nur ein oder zwei Jahre ein, obwohl die Tollwutimpfung für drei Jahre ohne weiteres möglich ist. US-Tollwutimpfstoffe mit einer Zulassung nur für zwei Jahre gibt es gar nicht.

http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.com/2011/07/wie-tierhalter-systematisch-hinters.html

Das Minnesota Board of Veterinary Medicine, in etwa die Tierärztekammer des Bundesstaats, hat inzwischen gehandelt.

Zunächst wurde in einer Umfrage ermittelt, dass 89 Prozent der Veterinäre Dreijahresimpfstoffe verwenden (es gibt in den USA auch Einjahresimpfstoffe), dass aber davon 39 Prozent öfter als alle drei Jahre gegen Tollwut nachimpfen. Laut Board gibt es wenig Belege dafür, dass die Tierärzte das tun, weil sie sich bereichern oder die Tierhalter täuschen wollen. (Naja.)

In einem zweiten Schritt hat das Board nunmehr Empfehlungen veröffentlicht, wie Tierärzte bei der Tollwutimpfung verfahren sollen. Das beinhaltet u. a. folgende Grundsätze:

– Empfehlungen und Impfpläne sollen wissenschaftlich fundiert sein. Als Referenz dafür nennt das Board das „Compendium of Animal Rabies Prevention and Control“. In dem Compendium, das jedes Jahr neu herausgegeben wird, heißt es u. a.: Es gibt keinen Beleg dafür, dass die jährliche oder zweijährliche Verabreichung von Dreijahresimpfstoffen einen Nutzen hat. Mit anderen Worten: Der Impfschutz wird durch unnötig häufige Verabreichung von Dreijahresimpfstoffen nicht erhöht.

– Die Tierärzte sollen die Tierhalter ordnungsgemäß aufklären, wenn sie häufiger impfen, als es der Beipackzettel des Impfstoffs vorschreibt. Zudem soll ggf. die Zustimmung des Tierhalters zu dieser vom Beipackzettel abweichenden (häufigeren) Verabreichung in der Dokumentation vermerkt werden.

– Die Tierärzte sollen das Datum und die Dauer des Impfschutzes gemäß Beipackzettel im Impfdokument vermerken.

Vor allem der dritte Punkt ist wichtig. Steht im Impfpass, dass der Impfschutz drei Jahre hält, werden Tierhalter vermutlich nicht so leicht dazu zu bewegen sein, häufiger gegen Tollwut impfen zu lassen.

In Deutschland kann man nur davon träumen, dass eine Tierärztekammer ihre Mitglieder zu korrekter Tollwutimpfung ermahnt. Tierhaltern, die sich bei einer Kammer über die vom Tierarzt eigenmächtig verkürzte Gültigkeitsdauer beschwert haben, wurde beschieden, das dürfe der Tierarzt allein entscheiden. Diese Auffassung ist unseres Erachtens rechtlich unhaltbar.

Wenn die Zulassungsbehörde Tollwutimpfstoffe für drei Jahre Schutzdauer zulässt und wenn laut Tollwutverordnung die Angaben des Herstellers maßgeblich sind (die auf der amtlichen Zulassung des Impfstoffes beruhen), dann können Tierärzte nicht eigenmächtig eine kürzere Gültigkeitsdauer bestimmen. Es ist auch ziemlich aberwitzig, wenn Tierärzte sich damit rechtfertigen, nicht jedes Tier erreiche den für den Schutz notwendigen Titer, und deshalb müssten sie die Tiere häufiger impfen, als es die Beipackzettel der Impfstoffe vorschreiben. Von Mindestimpftitern ist in der Tollwutverordnung an keiner Stelle die Rede. Eine Tollwutimpfung gilt laut Tollwutverordnung dann als gültig, wenn sie so vorgenommen wurde, wie es der Beipackzettel des Herstellers vorschreibt.

Mal abgesehen davon, dass Deutschland sowieso schon lange den Status tollwutfrei hat.

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