OT: Urteil gegen das deutsche Jagdrecht

Vergangenen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine sehr erfreuliche Entscheidung gegen das deutsche Jagdrecht verkündet: Grundeigentümer dürfen demnach nicht mehr per Gesetz dazu gezwungen werden, auf ihrem Land Jagd zuzulassen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-schraenkt-jagdrecht-ein-a-841103.html

http://www.agtiere.blogspot.de/2012/06/zwangsbejagung-verstot-gegen.html

http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1087&Itemid=108

Im neuen „Spiegel“ (27/2012) gibt es dazu ein schönes Interview mit Josef Reichholf. Der Zoologe nennt das deutsche Revierjagdsystem ein Relikt aus der Feudalzeit und bestreitet auch, dass der heutige Jagdbetrieb notwendig sei. Wildschäden (Verbiss an Bäumen) gehen seiner Ansicht eher zurück, wenn weniger gejagt wird – weil das Rotwild sich wieder aus dem Wald heraustraut. Einige Arten würden gepäppelt, das Raubwild werde viel zu stark dezimiert. Hasen, Rebhühner oder Wachtelkönige könnten von den neuen Ruhezonen profitieren, das Wild werde in den jagdfreien Arealen weniger scheu – ein Gewinn für alle Menschen, die gern Wildtiere beobachten.  

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