Tollwutschutz: Ein Gesetz gegen zu häufiges Nachimpfen

Leider nicht bei uns, sondern im US-Bundesstaat Delaware.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz verpflichtet die Tierärzte dazu, sich bei der Geltungsdauer einer Tollwutimpfung an die amtliche Zulassung und den Beipackzettel des Impfstoffs zu halten. Sie dürfen nicht mehr nach Lust und Laune nur ein oder zwei Jahre Gültigkeitsdauer eintragen, wenn sie ein Produkt mit Dreijahreszulassung verwenden.

Es handelt sich also um ein Gesetz gegen tierärztliche Willkür und Selbstherrlichkeit.

http://legis.delaware.gov/LIS/lis146.nsf/vwLegislation/SB+236/$file/legis.html?open

Angestoßen wurde die Gesetzesinitiative durch eine Tierhalterin, deren fünf Jahre alte Beagle-Hündin binnen einer Woche nach einer Kombi-Impfung einschließlich Tollwut gestorben war. Hinterher stellte sich heraus, dass der Tierarzt in den letzten zwei Jahren jeweils einen Dreijahresimpfstoff verabreicht, aber nur ein Jahr Geltungsdauer bescheinigt hatte. Eine Senatorin nahm sich des Problems an. Sie hatte selbst einen Hund durch eine Autoimmunerkrankung verloren (Thrombozytopenie) und glaubt, dass das eine Impfnebenwirkung war. Ursprünglich sollte das Gesetz auch andere Impfungen umfassen, dies wurde jedoch fallen gelassen, weil nur die Tollwutimpfung gesetzlich gefordert wird.

Selbstverständlich lehnte die Tierärzteschaft das Gesetzesvorhaben empört ab, setzte sich aber nicht durch.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie haben hier die Möglichkeit, auch anonym einen Kommentar zu schreiben. Die Felder "Name" und "Email" sind optional. Eine eventuell angegebene Emailadresse wird nicht veröffentlicht.

Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Es werden KEINE IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie kommentieren, werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars gespeichert, und wenn Sie nicht anonym posten, auch die Emailadresse und der von Ihnen gewählte Name.