Nachtrag: US-Rechtsstreit wg Impfsarkom

Eine Tierhalterin in der texanischen Stadt Corpus Christi ist gegen ihren Tierarzt vor Gericht gezogen, weil ihre Katze durch überflüssige Impfungen mit adjuvanshaltigen Impfstoffen an einem Impfsarkom erkrankte.
http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/2012/02/usa-rechtsstreit-wg-impfsarkom.html

Sie hat den Prozess leider verloren. Der Richter war der Meinung, dass der Tierarzt keine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht usw. begangen habe, weil alle anderen Tierärzte am Ort genauso verfahren wie er: Sie impfen nach Lust und Laune und viel häufiger, als die Tierarztorganisationen empfehlen. Impfsarkom-Verhütung interessiert sie überhaupt nicht, sie geben Katzen adjuvanshaltige Impfstoffe, obwohl es adjuvansfreie Produkte gibt. 

Die Tierärzte von Corpus Christi brauchen laut Gericht nicht die Beipackzettel der Hersteller zu beachten und können Dreijahrestollwutimpfstoffe nach Belieben jährlich geben; sie brauchen sich nicht an Impfrichtlinien von Tierarztverbänden zu halten; sie brauchen die Tierhalter nicht über Impfrisiken aufzuklären. Usw., usf.

Traurig. Und skandalös.

Das Urteil läuft, nebenbei gesagt, auch noch darauf hinaus, dass sich Tierärzte – jedenfalls in Corpus Christi – nicht fortzubilden brauchen. Sie können so impfen wie vor 20 Jahren, sie können alles ignorieren, was in der Fachwelt seither zum Thema geschrieben und gesagt wurde. Sollte man solchen Veterinären sein Tier zum Beispiel für eine Op anvertrauen?

Wie wäre so ein Prozess in Deutschland ausgegangen? Vermutlich nicht besser. Wir haben es schon oft gesagt und wiederholen es: Es ist wenig aussichtsreich und zudem finanziell riskant, wegen eines (wahrscheinlichen oder mutmaßlichen) Impfschadens vor Gericht zu gehen.

In Deutschland wäre die Ausgangslage noch schwieriger als in den USA. Es hätte zum Beispiel keinen Zweck, als Tierhalter oder Sachverständiger vor Gericht bei einem Impfsarkom-Fall die hiesigen Impf-„Leitlinien“ zu zitieren. Denn Impfnebenwirkungen und Impfsarkome bei Katzen kommen in den deutschen „Leitlinien“ überhaupt nicht vor. Außerdem würde man hierzulande gar keinen kritischen Sachverständigen finden, der dem Richter erklären könnte, was an den Impfgewohnheiten vieler Tierärzte faul ist.

Was lernen wir aus dieser Geschichte?

Wir lernen wieder einmal, dass sich Tierhalter/innen nicht auf Tierärzte verlassen können, wenn es um vernünftige, wissenschaftlich fundierte Impfpläne geht,

– dass wir uns selbst informieren müssen,

– dass wir selbst entscheiden müssen, wie oft und wogegen unsere Tiere geimpft werden.

Die Entscheidung, wogegen und wie oft ein Tier geimpft wird, steht von Rechts wegen uns zu, nicht dem Tierarzt. Das sollten wir nutzen.

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