Der hoffentlich letzte Eintrag für dieses Jahr in unserer Reihe Blütenlese Tollwut (sie könnte auch Blödsinn über Tollwut heißen):
Auf der Website eines Magazins äußert jemand die Ansicht, die Tollwutbekämpfung werde erschwert, wenn Eigentümer die Jagd auf ihrem Land untersagen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in diesem Sommer die deutsche Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften für unzulässig erklärt. Grundstückseigentümer können also Jäger von ihrem Gelände fernhalten.
http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/2012/07/ot-urteil-gegen-das-deutsche-jagdrecht.html
Manche scheint das nun vor lauter Sorge um den Schlaf zu bringen. Erfreulicherweise hat ein zweiter Kommentar-Schreiber den Unfug gleich zurückgewiesen: Nicht die Bejagung der Füchse, sondern die Köderimpfung der Wildtiere hat die terrestrische Tollwut (*) bei uns und in vielen anderen europäischen Ländern ausgerottet.
(*) Terrestrische Tollwut: Tollwut der am Boden lebenden Säugetiere. In Deutschland und fast allen Nachbarstaaten (Ausnahme: östliche Regionen Polens) gibt es nur noch Fledermaustollwut.