Viruslebendimpfstoffe, also Impfstoffe mit abgeschwächten Lebendviren, werden in der Humanmedizin in der Regel ein- oder zweimal verabreicht; das genügt, und zwar fürs ganze Leben.
Eine der Ausnahmen war die Gelbfieberimpfung, die für Reisen in etliche tropische Länder vorgeschrieben ist. Bis vor kurzem wurde empfohlen, sie nach zehn Jahren wiederholen zu lassen.
Ab sofort gilt das nicht mehr.
Die Impfexperten-Gruppe der Weltgesundheitsorganisation hat nunmehr mitgeteilt, dass eine einmalige (!) Impfung lebenslang (!) schützt.
Seit den 30er Jahren seien 600 Millionen Dosen verabreicht worden, und es seien nur zwölf Fälle von Impfdurchbrüchen (= Erkrankung trotz Impfung) bekannt. In allen Fällen sei die Erkrankung in den ersten Jahren nach der Impfung aufgetreten.
99 Prozent der Impflinge entwickeln laut WHO binnen 30 Tagen Immunschutz gegen die Infektion.
http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2013/yellow_fever_20130517/en/index.html
Das illustriert mal wieder: In der Humanmedizin sind „Auffrischimpfungen“ mit Viruslebendimpfstoffen unüblich.
Und jetzt gilt das auch für die Gelbfieberimpfung (über deren ungewöhnliches Impfschema wir schon lange gegrübelt hatten).
Den Heckmeck mit Titerkontrollen kennt die Humanmedizin ebenfalls nicht. Wer seine einmalige Gelbfieberimpfung erhält, wird nicht hinterher zwecks Antikörpermessung zur Ader gelassen.
Nicht in den (meist armen) tropischen Ländern, wo es sowieso nicht finanzierbar wäre.
Aber auch nicht in den reichen Ländern, wenn sich Leute für eine Reise in Gelbfieber-Regionen impfen lassen.
Man verlässt sich darauf, dass die Immunisierung bei den allermeisten Impflingen funktioniert.
Manche Veterinäre sind ja der Meinung, man müsse unbedingt die SHP-Antikörper messen, wenn Hunde nicht (mehr) jährlich oder dreijährlich gegen SHP nachgeimpft werden. Also regelmäßige Titerkontrolle statt regelmäßiger „Auffrischung“.
Genau darauf zielt auch das Marketing für die neuen Titerschnelltests ab.
PS: Nach Einschätzung des Centrums für Reisemedizin werden sich die Einreisevorschriften der Länder mit Gelbfieber-Impfpflicht vorerst nicht ändern. Reisende mit abgelaufenem Eintrag im Impfpass müssen sich daher erneut impfen lassen, bis die betreffenden Länder ihre Vorschriften angepasst haben.