Überraschung: Auch Vierbeiner haben ein Immungedächtnis


Nur für alle Fälle: Die Überschrift ist ironisch gemeint. 



Mal eine wirklich nützliche Haustier-Impfstudie: 

US-Wissenschaftler haben untersucht, ob Hunde und Katzen, die keine gültige Tollwutimpfung mehr haben, auf ihre verspätete Nachimpfung schlechter ansprechen als regelmäßig geimpfte Tiere (Michael C. Moore et al. 2015).

Antwort: nein. 


Hintergrund der Studie sind die US-Vorschriften zum Umgang mit Katzen und Hunden, die mit einem tollwutinfizierten oder tollwutverdächtigen Tier in Kontakt gekommen sind (Exposition).

Liegt gültiger Impfschutz vor, sind sie unverzüglich gegen Tollwut nachzuimpfen und 45 Tage unter Beobachtung (des Besitzers) zu halten. 

Liegt gar kein Impfschutz vor, sind sie entweder zu töten oder für sechs Monate in einer geeigneten Einrichtung in Quarantäne zu setzen. 

Liegt kein gültiger, sondern ein abgelaufener Impfschutz vor, soll von Fall zu Fall entschieden werden, abhängig von örtlicher Tollwutlage, Art der Exposition, Zeitabstand zur letzten Impfung, Gesundheitszustand des Tiers und Zahl der vorherigen Impfungen. 

Leider werde meistens entschieden, so die Studienautoren, dass ein Haustier mit abgelaufener Impfung wie ein niemals geimpftes behandelt werde – also Tötung oder sechsmonatige Quarantäne. 


Mit der Studie wollten die Wissenschaftler die Frage beantworten, wie Tiere mit abgelaufenem Tollwutschutz im Vergleich zu vorschriftsmäßig geimpften auf die Nachimpfung reagieren (anamnestische Immunantwort). 

Dafür wurden die Tollwutimpftiter einmal unmittelbar vor der Nachimpfung gemessen und ein zweites Mal fünf bis 15 Tage danach. 

Ergebnis: Alle nachgeimpften Katzen und Hunde erreichten einen Titer von mindestens 0,5 IE, also die Marke, die international als Mindestschutz verlangt wird. Sehr viele wiesen einen Titer weit über der geforderten Marke auf, nämlich 12 IE oder höher. Gemessen wurde nur bis maximal 12 IE. 

Dabei zeigte sich kein Unterschied zwischen den Tieren mit abgelaufener und den Tieren mit gültiger Impfung. Sie reagierten alle mit einer robusten anamnestischen Immunantwort (= ihr Immunsystem war durch vorherige einmalige oder mehrmalige Impfung präpariert und baute rasch neue Antikörper auf). 

Weder die Zeit seit Ablauf der letzten Impfung noch die Zahl der vorherigen Impfungen wirkten sich auf die Immunantwort aus. Längst überfällige Tiere mit nur einer vorherigen Impfung reagierten nicht schlechter als die Tiere mit mehrmaligen, termingerechten Impfungen. 

Empfehlung der Studienautoren: Haustiere mit abgelaufenem Impfschutz können genauso behandelt werden wie Artgenossen mit gültiger Impfung. Um ganz sicher zu gehen, könne man ja ihre Titer vor und nach der postexpositionellen Immunisierung messen. 

***



Was zeigt uns diese Studie?

Sie zeigt, 

– dass auch Tiere ein Immungedächtnis haben (keine Überraschung für Immunologen, aber sicherlich für viele Tierärzte), 
– dass der Tollwutimpfschutz nicht nach willkürlich gesetzten Fristen (einmal 365 Tage oder dreimal 365 Tage, je nach Beipackzettel) urplötzlich abbricht 
– und dass es keinen Grund gibt, „neu zu grundimmunisieren“

Etwas, was in deutschen Tierarztpraxen ja gern gemacht wird, wenn ein Impftermin auch nur um einen Tag überschritten wird. 


Hinweis:
1. Der Titer gibt die Menge der Impfantikörper an, bei Tollwutimpfantikörpern ausgedrückt als Internationale Einheiten (IE). 
2. Wie mit Haustieren nach möglichem Kontakt mit einem tollwutinfizierten oder tollwutverdächtigen Tier zu verfahren ist, ist in Deutschland anders geregelt als in den USA, s. Tollwutverordnung. 
3. Zu beachten ist, dass nach geltender EU-Vorschrift für grenzüberschreitende Reisen eine Wartefrist von 21 Tagen eintritt, wenn ein Tier nicht termingerecht gegen Tollwut nachgeimpft wurde. Es wird also betrachtet wie ein erstgeimpftes Tier. Im Lichte dieser neuen US-Studie gibt es dafür zwar keinen immunbiologischen Grund, trotzdem muss man diese Vorschrift natürlich befolgen. 


PS: Für ihre Studie werteten die Forscher alle verwendeten Impfstoffe als Dreijahresprodukte, egal ob sie für ein Jahr oder für drei Jahre zugelassen waren, und zwar, weil sie sowieso identisch sind. Das galt allerdings nur für Tiere mit mehr als einer Impfung, denn in den USA sind Dreijahresabstände grundsätzlich erst ab der zweiten Impfung möglich (Impfschema: erste Impfung im Welpenalter, zweite Impfung ein Jahr danach, ab dann drei Jahre, falls das Produkt eine Dreijahreszulassung hat). 
Ein Tier wurde nicht in die Studie einbezogen, weil der Hersteller des Impfstoffs, den es erhalten hatte, weder bestätigen noch verneinen wollte, dass seine Einjahresprodukte identisch sind mit seinen Dreijahresprodukten. Es handelte sich übrigens um Merial. 

©haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/





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