Noch ein Impfpass des Grauens

Wegen des starken Interesses an diesem Beitrag: Zum ersten „Impfpass des Grauens“ geht’s hier entlang

Wohlgemerkt: Das sind KEINE Einzelfälle. 

Denn die Tierärzte, die diesen Hund, bzw. diese Katze geimpft haben, sind erstens keine Ausnahmen in ihrem Berufsstand, und zweitens machen sie das so bei allen ihren Patienten – es sei denn, deren Besitzer/innen wehren sich. 


Den hier abgebildeten Impfpass hat uns eine Hundehalterin zugeschickt. Nach ihren Angaben handelt es sich um einen Havaneser-Rüden, jetzt etwa 4,5 Jahre alt, der sich nur auf ihrem großen Grundstück oder auf dem ebenfalls großen Grundstück von Verwandten aufhält. Ins Ausland reist er nie.


Das Foto wird durch Draufklicken vergrößert.               (MP)





2011

Mai: Welpenimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvo, Parainfluenza, Leptospirose = SHPPi plus L

Juli: Welpenimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvo, Parainfluenza, Leptospirose, Tollwut = SHPPi plus LT


2012

Juli: SHPPi plus LT plus Borreliose

Die Wiederholung von SHPPi/L entspricht immerhin noch der (angreifbaren) deutschen „Leitlinie“ (empfohlene Wiederholung ein Jahr nach der letzten Welpenimpfung). 

Die Tollwutimpfung (diesmal mit Virbagen canis LT) aber hätte der Hund nicht gebraucht. 

Er hat 2011 im Alter von etwa vier Monaten Eurican LT erhalten, das hätte für drei Jahre gereicht

Denn der Tollwutimpfstoff in Eurican LT war bis 2013 für drei Jahre zugelassen, und zwar nach einmaliger Impfung im Alter von mindestens 12 Wochen. 

August: zweite Borreliose-Impfung (Virbagen canis B)


2013

Januar: dritte Borreliose-Impfung (Grundimmunisierung gemäß Herstellerangaben)

Juli: wieder volle Dröhnung SHPPi plus LT 



2014

Januar: Borreliose-Impfung

Juli: volle Dröhnung SHPPi plus LT

Dazu schon wieder eine Borreliose-Impfung, diesmal aber mit dem Dreifach-Impfstoff Merilym 3



2015

September: volle Dröhnung SHPPi plus LT plus Borreliose

Und: Der Tierarzt will den Hund drei Wochen später noch einmal gegen alles impfen, ihn also „neu grundimmunisieren“

Der Impfschutz sei ja weg, weil die Tierhalterin nicht im Juli, sondern erst im September erschienen ist. 

Die Tierhalterin wird misstrauisch. Sie erkundigt sich, ob diese „neue Grundimmunisierung“ wirklich nötig ist. 

Folge: Der Hund wird NICHT „neu grundimmunisiert“, vielmehr wird dem Tierarzt die Kundschaft aufgekündigt. 

Er genießt laut der Leserin den Ruf, ein Geldschneider zu sein – ei, warum nur?



Fazit

Dass ein Tierarzt die Dreijahresabstände für SHP gemäß Leitlinie der Stiko Vet ignoriert – geschenkt. Das tun ja viele. 

Auch die mehr als fragwürdigen Borreliose-Impfstoffe werden gern verabreicht. 

Dass Tierärzte zigmal vorgeimpfte Hunde „neu grundimmunisieren“ wollen, ist auch nicht so selten.  


Aber dass ein Tierarzt einem Hund

fünf Tollwutimpfungen in vier Jahren 


reinhaut, das sehen wir nicht alle Tage


Hätte sich die Hundehalterin nicht informiert, hätte das Tier jetzt wahrscheinlich schon seine sechste T-Impfung intus. 


Ausblick

Es besteht die begründete Hoffnung, dass das Tier künftig von jährlichen Nachimpfungen gegen SHP, Borreliose und Tollwut verschont wird

Wie es die Hundehalterin mit Lepto und Parainfluenza (Zwingerhusten) halten wird, wissen wir nicht, aber wahrscheinlich hört das auch auf. 


PS

Eine Leserin schreibt uns:

„Ich habe meinen Hund mit 2 Jahren bekommen, da wurde sie einmalig grundimmunisiert mit SHPPi plus LT, seitdem bekommt sie nur alle 3 Jahre Tollwut, wegen Urlaub im Ausland, und ansonsten gar nichts mehr. Der Tierarzt sieht uns seitdem nur noch alle 3 Jahre zum Impfen und ansonsten nicht mehr.“

Erst mal lieben Dank für die Zuschrift.

Ja, EINE Impfung gegen SHP reicht beim Hund, wenn er jenseits des Welpenalters ist. 


Das haben wir ja nun auch im deutschsprachigen Raum sozusagen amtlich.


„Grundimmunisierung“ ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht der richtige Begriff, es geht einfach darum, dass der Hund gegen SHP geimpft ist (s. a. „Hunde impfen – Der kritische Ratgeber“, S. 24). 
Bei Lepto (das L in LT) sieht das anders aus, da müsste man zweimal impfen (= Grundimmunisierung), und danach jährlich. WENN man diese Impfung möchte. 

Wie oft man Katze oder Hund zwecks Gesundheitsuntersuchung beim Tierarzt vorstellt, ist natürlich jeder Tierhalterin/jedem Tierhalter selbst überlassen.


Wenn man so wie wir Tiere vom Tierschutz nimmt, empfiehlt es sich, daran nicht zu sparen. In der Regel haben die Tiere jahrelange Ernährung mit Industriefutter hinter sich, da muss man auf jeden Fall Gebiss und Maulhöhle untersuchen und Laborwerte (Nierenwerte usw.) machen lassen. Bei Katzen bedeutet das sehr oft, dass als erstes eine ganze Reihe verrotteter Zähne gezogen werden müssen. 


Klar, wenn man einen gesunden Junghund aufnimmt, ihr artgerecht ernährt und ein gutes Gespür dafür hat, ob gesundheitlich alles bei ihm stimmt oder nicht, ist es okay, nur noch alle drei Jahre zwecks T-Impfung zum Tierarzt zu gehen. 


Grundsätzlich aber empfehlen wir, Katzen und Hunde regelmäßig vom TA untersuchen zu lassen: Maulhöhle, Herz, Nieren usw. Erst recht, wenn es sich um ältere Tiere handelt. 



©haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/




2 Gedanken zu „Noch ein Impfpass des Grauens“

  1. Der arme Hund!Ich finde es Körperverletzung!SHP als Grundimunisierung und Tollwut erst ab 6 Mon. und wenn es sein muss aller 3 Jahre! ENDEIch hoffe der Besitzer von diesen Ausweis informiert sich mal richtig ( natürlich nicht beim Tierarzt) und hört auf sein Tier mit Chemiekeulen zu schädigen.

    Antworten
  2. Danke für den Kommentar.
    Beim Haustier ist die Überimpferei, juristisch gesehen, immer noch höchstens "Sachbeschädigung". Aber Körperverletzung ist natürlich zutreffend.
    Der Begriff Grundimmunisierung ist im Zusammenhang mit SHP nicht korrekt, s. das PS am Ende des Beitrags.
    Die Besitzerin des Hundes hat sich inzwischen informiert:-) Und das auch an andere Tierhalter in ihrem Freundeskreis weitergegeben. Es ist anzunehmen, dass dieser Tierarzt mittlerweile einige Kunden verloren hat.

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