Tollwutimpfung für Reisen nach Spanien (Festland und Inseln)


Eine Leserin hat sich an uns gewendet, weil sie ihren Hund auf die Kanaren mitnehmen möchte. 

Ihr Hund stammt von einem spanischen Tierschutzverein und wurde in Spanien im September 2014 gegen Tollwut geimpft. Nach Angaben des Vereins gilt der Impfstoff nur für ein Jahr. 

Die Leserin schreibt:

„Zwei deutsche Tierärzte haben sich geweigert, ihn zu impfen, mit dem Hinweis, er habe letztes Jahr einen dreijährigen Schutz bekommen.“

Oft hört man das nicht, dass Tierärzte sich weigern, unnötig gegen Tollwut zu impfen. Schön, dass es das gibt. 



Wir wollen versuchen, das Problem aufzudröseln. 


1. Der verwendete Impfstoff, Nobivac Rabia, ist in Spanien für drei Jahre zugelassen. Jedenfalls steht das so im aktuellen spanischen Beipackzettel, datiert vom April 2015: 

„Duración de la immunidad:
– Perros y gatos: 3 anos“

Ob Nobivac Rabia auch vor April 2015 für drei Jahre zugelassen war, lässt sich aus dem Beipackzettel nicht erschließen. Vielleicht war er bis dahin in Spanien nur für ein Jahr lizenziert.


2. Aber das ist egal, denn entscheidend ist, was im EU-Heimtierpass steht. Also welche Gültigkeitsdauer eingetragen wurde, als der Hund in Spanien geimpft wurde. 

Nach Angaben der Leserin enthält der Pass gar keinen Eintrag zur Gültigkeitsdauer. Damit war er wohl gar nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, denn für grenzüberschreitende Reisen wird das Ablaufdatum verlangt. 

Eine gültige Tollwutimpfung hat der Hund jetzt jedenfalls nicht mehr. Er könnte also mit diesem Eintrag nicht mitreisen.

Deutsche Tierärzte könnten daran nichts ändern. Sie könnten nicht einfach mit ihrem Praxisstempel und ihrer Unterschrift oder einer sonstigen Bescheinigung die Gültigkeit auf drei Jahre verlängern. Eine Tollwutimpfung dürfen sie nur dann bescheinigen, wenn sie sie selbst vorgenommen haben. 

Der Hund muss also eine neue Tollwutimpfung bekommen. 

Dabei ist zu beachten: Wenn eine Tollwutnachimpfung nicht pünktlich erfolgt ist, gilt das Tier als erstgeimpft. Es ist daher eine Wartezeit von 21 Tagen einzuhalten, bevor der Hund mit dieser neuen Impfung innerhalb der EU reisen darf. 

Das ist zwar immunologisch gesehen Blödsinn bei einem bereits vorgeimpften Tier, aber so lautet nun einmal die Vorschrift.

3. Die EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Reisen mit Tieren gelten auch in Spanien, einschließlich der Inseln. 

Das spanische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt hat auf seiner Website eine Erläuterung zu diesen Vorschriften: „Instrucción 1/2014 a la introducción de animales de compania sin animo comercial procedentes de otros Estados Miembros“ (Text in Spanisch UND Englisch). 

Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 576/2013, spanisch: Reglamento (CE) No 576/2013, in Kraft seit Ende 2014. Und die gilt auch in Spanien. 

Ausnahmeregelungen für die Kanaren (oder Balearen) werden in der Verordnung und in der Instrucción nicht aufgeführt, und auch nicht in der Durchführungsbestimmung zu 576/2013. Also darf man davon ausgehen, dass 576/2013 auch für die Einreise von Haustieren aus EU-Ländern auf die Kanaren oder Balearen gilt.

In der Instrucción heißt es, die Tollwutimpfung gelte „según recomendación del laboratorio de fabricación“. Also entsprechend den Angaben des Herstellers. 

Hat ein Tier einen Impfstoff erhalten, der dort, wo er verabreicht wurde, für drei Jahre zugelassen ist, dann gilt der Tollwutschutz auch in Spanien für drei Jahre. Das Tier kann mit dieser Impfung drei Jahre lang mit nach Spanien (inkl. Inseln) reisen. 

Und das entspricht ganz korrekt der EU-Verordnung. 

Aber die Gültigkeitsdauer muss halt auch eingetragen sein im Heimtierpass. 


Diese amtlichen Texte sind alle im Internet zu finden. 



4. Tollwutimpfvorschriften auf spanischen Inseln


Ein ganz anderes Problem als die Einreisevorschriften ist, dass Tierärzte auf spanischen Inseln (Kanaren und Balearen) offenbar auf jährlicher Tollwutimpfung bestehen für Hunde, die dort residieren. Möglicherweise verlangen das auch irgendwelche Inselbehörden. 

Warum sie das tun, ist uns schleierhaft. Zumal es ja auch mindestens einen spanischen Tollwutimpfstoff mit Dreijahreszulassung gibt (Nobivac Rabia). 

Es ist nicht vorstellbar, dass der nur dann für drei Jahre gilt, wenn die damit geimpften Tiere von den Kanaren oder Balearen oder sonst einem spanischen Gebiet aus in andere EU-Länder reisen. 

Die Inseln sind alle schon lange tollwutfrei und unseres Wissens auch nicht von eingeschleppten Tollwutfällen betroffen. Anders als das spanische Festland, wo es hin und wieder vorkommt, dass Leute tollwutinfizierte Hunde illegal aus Nordafrika mitbringen. 


Wie auch immer: Für uns wäre das ein Grund, von einem mehrjährigen Aufenthalt mit Haustier auf diesen Inseln abzusehen.  


©haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/






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