Überimpfung „aus Versehen“


Eine Hundehalterin will mit ihren zwei Hunden – der eine sechs, der andere sieben Jahre alt – in ein tollwutfreies EU-Land reisen. 

Dafür brauchen die beiden eine gültige Tollwutimpfung, also ab in die Tierarztpraxis.   

Die Tierärztin impft die Hunde im März mit Rabisin und beraumt für April eine weitere Impfung an. Begründung: Für die Grundimmunisierung müssten die Hunde zweimal im Monatsabstand und noch einmal ein Jahr später gepikst werden, erst danach sei der Dreijahreseintrag möglich. 

Die Tierhalterin wundert sich und fragt die andere Tierärztin und auch eine Tierarzthelferin, ob diese vielen Impfungen wirklich nötig seien. Antwort: Ja, das müsse sein, das stehe so im Beipackzettel.

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Daran stimmt aber auch gar nichts

Impfvorschrift für Rabisin laut Beipackzettel: eine Impfung im Welpenalter (mindestens 12 Wochen), Wiederholungsimpfung ein Jahr später. Ab dann Dreijahreseintrag. 

Von zwei Impfungen kurz hintereinander steht nichts im Beipackzettel. 

Zwei Tollwutimpfungen im Welpenalter empfiehlt die „Leitlinie“ der Stiko Vet „aus immunologischen Gründen“. Eine fragwürdige Empfehlung, denn bei keinem in Deutschland zugelassenen Tollwutimpfstoff werden ZWEI Impfrunden im Welpenalter verlangt, und Tollwut ist schon seit langem extrem selten, bei uns und in fast allen Nachbarländern. 

Eine zweimalige T-Impfung kurz hintereinander ist allenfalls dann begründbar, wenn man einen Titernachweis braucht und es sich um große Rassen handelt – die haben ein Risiko, nach nur einer Impfung nicht den geforderten Mindesttiter zu erreichen. 

Aber darum geht es bei diesen beiden Hunden nicht, für das Reiseland gilt keine Titernachweispflicht. Die wurde sowieso schon vor Jahren in der ganzen EU abgeschafft.  


Noch wichtiger ist aber: Diese Hunde sind

1. längst keine Welpen mehr und

2. auch nicht ungeimpft

Das kann man ihren Impfpässen entnehmen: Tollwutimpfungen 2011 und 2013, bzw. 2012 und 2014. 

„Grundimmunisierung“ mit drei Impfungen beim schon zweimal vorgeimpften Tier? 

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Die Hundehalterin informiert sich. (Das böse, böse Internet mal wieder.)

Dann ruft sie in der Praxis an und bespricht das Problem mit einer Azubi-Tierarzthelferin. 

Die Nachwuchskraft findet auch, dass diese neue „Grundimmunisierung“ Unfug ist. 

Am nächsten Tag bekommen die Hunde für die Rabisin-Impfung vom März drei Jahre Gültigkeit eingetragen. 

Ach ja, und die Tierärztinnen lassen ausrichten, es habe sich um „ein Versehen“ gehandelt. 

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Das soll man glauben? 

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Die  Tierhalterin glaubt es nicht:

„Ich fühle mich vera****t. Die haben entweder keine Ahnung, oder sie wollen die Leute abzocken, auf Kosten der Hunde. Mich sehen die nie wieder.“

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Jede Impfung zählt, sagt das Robert-Koch-Institut*. 

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Daran halten sich manche Tierärzte sehr streng. Auch bei ihnen zählt jede Impfung. Aber nicht fürs Immunsystem, sondern für ihre Kasse.  


*Unzulässig lange Abstände zwischen Impfungen gebe es nicht, sehr wohl aber unzulässig kurze, so das RKI. Kein Mensch wird „neu grundimmunisiert“, wenn er gegen den Erreger bereits (teil-) geimpft ist. 


©haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/




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