Am Flughafen herausgefischt

Zu unserem (älteren) Beitrag über Titermessungen für SHP (Staupe, Hepatitis, Parvo) haben wir eine Leseranfrage erhalten:  


„Habe mit interesse ihren Beitrag gelesen und verfolgt.MeinHund happy ist im Moment Opfer dieser Titer Hysterie.Ich bin mit ihm nach Deutschland eingereist, Tollwuttiter war am 12.08. bei 0,83. Beim Vet Amt am Flughafen wurde er „herausgefischt“ in Quarantaene verbracht noch mal Titerbestimmung und nun bei 0,29. Fuer die Behoerden zu wenig um einreisen zu duerfen. An wen kann man sich wenden oder sitzen die amlaengeren Hebel“




Unser Kommentar dazu:

1. In dem Beitrag geht es NICHT um Tollwuttiter, sondern um Titer für SHP. 

SHP und Tollwut sind zweierlei Paar Schuhe. Und zwar deshalb: 

Tollwut ist eine Zoonose, dh sie kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Es geht um die öffentliche Gesundheit und den Schutz von Menschen. 


2. Der Nachweis eines Tollwut-Mindestimpftiters wird für die Einreise von Hunden (oder Katzen) aus bestimmten Ländern mit Tollwutrisiko verlangt. Hierbei handelt es sich also um eine amtliche Vorschrift (basierend auf EU-Verordnungen usw.). 


3. Warum der Hund am Flughafen „herausgefischt“ wurde, wird in der Zuschrift nicht erklärt. Es könnte sein, dass irgendetwas in seinen Reisedokumenten nicht stimmte. 


4. Tollwut-Titerbestimmungen für die Einreise in die EU dürfen in der Herkunftsländern nur von Laboren vorgenommen werden, die von der EU anerkannt sind. 

Wenn der Titernachweis von einem anerkannten Labor stammt und auch sonst alle Vorschriften eingehalten wurden (Mindestalter und Kennzeichnung des Tiers, Wartefristen, Passeinträge usw.), sollte es eigentlich keine Probleme geben. 


5. Wer einen Hund aus einem Drittland einführt, für das der Tollwut-Titernachweis vorgeschrieben ist, tut gut daran, alle Einreisevorschriften genauestens zu beachten. Sonst muss das Tier es ausbaden. 

Das gilt übrigens genauso für den Import von Hunden aus EU-Mitgliedsstaaten.

Die Vorschriften kann man u. a. hier nachlesen. 


6. Ja, die sitzen am längeren Hebel


7. Dass die Behörden streng sind, sollte niemanden wundern. Ständig wird gegen die Einreisevorschriften verstoßen, ständig werden Hunde über die Grenzen gekarrt, die nicht korrekt gegen Tollwut geimpft wurden. Das betrifft Welpen von den Hundevermehrern in Osteuropa und leider auch Hunde, die von Tierschutzorganisationen nach West- oder Nordeuropa gebracht werden.*



* So wurde etwa für eine norwegische Studie bei 75 Tierschutzhunden aus östlichen EU-Ländern (hauptsächlich Rumänien und Ungarn) nach der Einreise der Tollwutimpftiter kontrolliert. Fast jeder fünfte hatte einen negativen Tollwutimpftiter (weniger als 0,1). Die Studienautoren äußern den Verdacht, dass Tierärzte im Herkunftsland eine Tollwutimpfung bescheinigt haben könnten, ohne sie tatsächlich zu verabreichen. Das ist bei Hunden aus Ländern, in denen die Tollwut noch zirkuliert, keineswegs nur eine Formalität. Wenn mit den Impfbestimmungen so salopp umgegangen wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sie wieder verschärft werden. Dass Tollwut-Impftiternachweise innerhalb der EU gänzlich abgeschafft wurden, gefällt etlichen (Amts-) Veterinären überhaupt nicht. – Norwegen gehört nicht zur EU, hat aber die EU-Einreisevorschriften übernommen. 


©haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie haben hier die Möglichkeit, auch anonym einen Kommentar zu schreiben. Die Felder "Name" und "Email" sind optional. Eine eventuell angegebene Emailadresse wird nicht veröffentlicht.

Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Es werden KEINE IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie kommentieren, werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars gespeichert, und wenn Sie nicht anonym posten, auch die Emailadresse und der von Ihnen gewählte Name.