Das deutsche Tierschutzrecht verstößt laut der Organisation „Ärzte gegen Tierversuche“ gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie.
Bitte diese Petition an den Bundestag unterzeichnen.
Dafür muss man sich auf epetitionen.bundestag.de registrieren, das ist aber schnell erledigt.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_09/Petition_69364.html
Die Bundesregierung wird ersucht, die Regelungen zu Tierversuchen in Deutschland zu überarbeiten, um die per Rechtsgutachten dokumentierten tierschutzrelevanten Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie zu beseitigen.
Begründung
Ein Gutachten belegt 18 Verstöße des deutschen Tierschutzrechts gegen die Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU. U.a.
1. Schwerst belastende Tierversuche
Erwägung 23 Richtlinie: „Aus ethischer Sicht sollte es eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Hierzu sollte die Durchführung von Verfahren, die voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste auslösen, untersagt werden.“ Bsp. können sein: Elektroschocks, denen das Tier nicht entgehen kann; Versuche, bei denen Schwimmen erzwungen wird
1. Schwerst belastende Tierversuche
Erwägung 23 Richtlinie: „Aus ethischer Sicht sollte es eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Hierzu sollte die Durchführung von Verfahren, die voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste auslösen, untersagt werden.“ Bsp. können sein: Elektroschocks, denen das Tier nicht entgehen kann; Versuche, bei denen Schwimmen erzwungen wird
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