Zum heutigen Welttollwuttag gibt es, wie jedes Jahr, jede Menge Verlautbarungen, und nicht alle sind sachkundig.
So ermahnt der Landkreis Zwickau die Tierhalter, regelmäßig gegen Tollwut nachimpfen zu lassen, und begründet das so:
„Auch wenn Deutschland seit 2008 tollwutfrei ist, kann das Virus jederzeit wieder nach Europa eingeschleppt werden (…) Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren passiert, dass bei illegal nach Deutschland gebrachten Hunden das Tollwut-Virus festgestellt wurde“ (Hervorh. MP).
„Immer wieder“? Ja, wie oft ist das denn passiert?
Das verrät uns die Ständige Impfkommission Vet:
„Seit 1978 sind insgesamt nur 10 Fälle bekannt geworden, in denen infizierte Hunde nach Deutschland eingeführt worden sind.“
Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, Version 2017, S. 31
Also: Ganze zehn Fälle in fast 40 Jahren.
Wir würden da nicht von „immer wieder“ sprechen.
Eine erfreulich entspannte Einstellung zum Thema hat der Ulmer Tierarzt Ralph Rückert, auf dessen Blog wir hiermit sehr gern hinweisen.
Und wenn es nun doch einmal zum Äußersten käme?
Wie man bei Tieren mit abgelaufener Tollwutimpfung verfahren könnte, zeigen die Tierärzte im öffentlichen Dienst der US-Bundesstaaten.
Und die sind wahrlich nicht dafür bekannt, dass sie Tollwut auf die leichte Schulter nehmen würden.
PS: In den letzten Wochen haben viele Freibäder zum Hundebadetag eingeladen. Doch ohne gültige Tollwutimpfung dürfen die Hunde i. d. R. nicht rein – vor dem Einlass ist der Impfpass vorzuzeigen. Wir würden wirklich gern erfahren, auf welche Rechtsgrundlage sich die Kommunen dabei stützen. Die Tollwutverordnung kann es nicht sein, denn da sind irgendwelche Anmeldepflichten für Hundeveranstaltungen (und die daraus resultierenden Impfkontrollen) nur in tollwutgefährdeten Bezirken vorgesehen – von denen gibt es aber in Deutschland seit Herbst 2008 keinen einzigen mehr.