Überimpfung „aus Versehen“

Eine Hundehalterin will mit ihren zwei Hunden – der eine sechs, der andere sieben Jahre alt – in ein tollwutfreies EU-Land reisen. Dafür brauchen die beiden eine gültige Tollwutimpfung, also ab in die Tierarztpraxis.   Die Tierärztin impft die Hunde im März mit Rabisin und beraumt für April eine weitere Impfung an. Begründung: Für die Grundimmunisierung müssten die Hunde zweimal …

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