Wie verbindlich sind Beipackzettel?

In einer Zuschrift zum Beitrag über Beipackzettel wird gefragt, ob sich Tierärzte denn gar nicht an die Mindestschutzdauer gemäß Impfstoff-Beipackzettel halten müssten. Antwort: Eigentlich schon. Wenn sie vom Beipackzettel abweichen – ob nach unten oder nach oben -, müssten sie das dem Tierhalter VORHER sagen, ihn also aufklären, und zwar wegen erhöhter Anforderung an die Sorgfalts- und Aufklärungspflicht bei Eingriffen, die nicht …

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