Neun Wahrheiten über Beipackzettel

Immer noch glauben Tierhalter/innen, dass die Nachimpf-Angaben in den Beipackzetteln der Impfstoffhersteller irgendwie begründet seien und deshalb befolgt werden müssten. Nein, müssen sie nicht. Die Nachimpf-Angaben kann man ruhig ignorieren, mit einer wichtigen Ausnahme: Tollwutimpfstoffe. Denn hier kommen die Tollwutverordnung und EU-Vorschriften ins Spiel. Ein Hund oder eine Katze gelten nur dann als unter wirksamem Schutz stehend, wenn sie gemäß …

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