Dispensierrecht für Tierärzte – Abschaffung sinnvoll?

Dispensierrecht heißt: Tierärzte dürfen Arzneimittel selbst einkaufen und an Tierhalter abgeben. Damit sind sie rechtlich anders gestellt als Humanärzte, die Medikamente nur in Ausnahmen direkt abgeben dürfen; die Patienten holen sich ihr Medikament mit Rezept in der Apotheke.  Die Aufschläge auf den Einkaufspreis, die Tierärzte erheben dürfen, sind per Gesetz geregelt (bestimmte Prozentsätze je nach Höhe …

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