Deutsche Urlauber haben unter Verstoß gegen Impf- und sonstige Einreisevorschriften aus Marokko einen Welpen mitgebracht, bei dem Tollwut festgestellt worden ist.
Es war nicht der erste Fall dieser Art und wird auch nicht der letzte bleiben. Manche Leute scheinen nicht zu begreifen, dass sie mit illegalen Hunde-Importen aus Tollwutregionen Menschen und Tiere in tödliche Gefahr bringen.
Nach Auskunft des Landkreisamts Bamberg wurden diesmal wenigstens keine Kontakttiere eingeschläfert, denn alle Kontakttiere hätten eine gültige Tollwutimpfung gehabt.
Natürlich wird jetzt wieder die (Tollwut-) Impfpflicht für Haustiere gefordert. Dabei war die Impfung der Haustiere selbst früher, als es in Deutschland noch viel Wildtiertollwut gab, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Tollwutverordnung besagte (und besagt auch heute), dass Haustiere ohne nachweislichen Impfschutz im Verdachtsfall zu töten sind, und das genügte.