Diese Frage haben Blog-Leser gestellt, und die Antwort lautet: Ja. Das ist unseres Wissens auch heute noch der Fall.
Die Tollwutverordnung in der Fassung vom Oktober 2010 schreibt in Paragraph 3a vor:
Die zuständige Behörde hat
1. kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären,
2. verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären
virologisch auf Tollwut zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Diese Bestimmung gilt nach wie vor.
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland insgesamt 14.827 Tiere auf Tollwut untersucht, darunter 14.248 Wildtiere. Für 2011 sind die Zahlen noch nicht veröffentlicht worden.
Nachtrag: Die Gesamtzahlen für 2011, einschließlich der Zahl der untersuchten Tiere, liegen nun vor:
http://haustiereimpfenmitverstand.blogspot.de/2012/06/tollwut-gesamtzahlen-2011.html