Der WDR und die „Staube“

WDR 1 informiert auf seiner Website über einen Fall von Fuchsstaupe im Kreis Viersen.

Im letzten Absatz der Meldung heißt es:

„Bei Spaziergängen im Wald sollten Hunde aufgrund des Virus unbedingt an der kurzen Leine gehalten werden. Da der Impfschutz gegen Staube [sic] nur etwas [sic] ein Jahr hält, sollten Besitzer den Impfschutz ihres Hundes überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen“ (Hervorh. MP).

So, so, der Impfschutz gegen „Staube“ hält nur etwa ein Jahr. Von wem diese Falschinformation stammt, ist aus dem WDR-Text nicht zu ersehen.

In der Originalversion der Pressemitteilung des Kreises Viersen findet sich jedoch der Urheber: Es ist der Kreisveterinär.

An dem sind zwei Jahrzehnte der Debatte über Impfschutz bei Kleintieren offenbar spurlos vorübergegangen.

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Die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF usw.) wollen mehr Geld von den Gebührenzahlern.

Wofür, fragt man sich.

Dafür, dass die Sender ihre Websites von Praktikanten mit fehlerhaft abgeschriebenen Pressemitteilungen vollmachen lassen?

 

PS: Inzwischen sind die Rechtschreibfehler beseitigt worden. Eine sachliche Korrektur wäre freilich wichtiger.

 

 

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