Hundehalterbelehrung nach Gutsherrenart

Wie jedes Jahr hat die Kleinstadt K. im Januar die Hundesteuerbescheide verschickt. Dazu ein Beiblatt des Magistrats, in dem die Hundehalter/innen zu ordentlichem Verhalten ermahnt werden: Kot beseitigen, Hunde anleinen in der Brut- und Setzzeit, und dergleichen. Dagegen ist nichts einzuwenden, sehr wohl aber gegen diesen Satz: „Hunde dürfen nur dann frei laufen gelassen werden, …

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